Hinweisgebersystem

Die Einhaltung der Gesetze und interner Regeln hat bei HARIBO Priorität. Denn nur so können wir unser Unternehmen, unsere Mitarbeiter und unsere Geschäftspartner vor unübersehbaren Risiken schützen. Mögliches Fehlverhalten bei HARIBO muss deshalb möglichst frühzeitig erkannt, aufgearbeitet und abgestellt werden.

Dabei hilft uns die Aufmerksamkeit aller sowie ihre Bereitschaft, bei konkreten Anhaltspunkten auf mögliches schweres Fehlverhalten hinzuweisen. Auf entsprechende Hinweise von Lieferanten, Kunden und sonstigen Dritten legen wir Wert. HARIBO hat für solche Hinweise ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Es ist unter

haribo.whistleblowernetwork.net

rund um die Uhr erreichbar und kann die Anonymität des Hinweisgebers vollständig sicherstellen. Einzelheiten zur Funktionsweise, zur Anonymität des Hinweisgebers und zum Datenschutz finden Sie in unserem Hinweisgebersystem unter der Rubrik „FAQ“.

Das Hinweisgebersystem ist ausschließlich für Hinweise auf schweres Fehlverhalten zuständig. Dazu zählen etwa

  • Straftaten gegen HARIBO, etwa Bestechung, Veruntreuung oder Diebstahl
  • Handlungen, die HARIBO der Gefahr erheblicher Strafe, Schadensersatzansprüche oder Bußgelder aussetzen, etwa Kartellrechtsverstöße, Geldwäsche oder grob mangelhaften Arbeitsschutz
  • Verhaltensweisen, die gegen Menschenrechte verstoßen, beispielsweise durch in Kauf genommene Kinder- oder Sklavenarbeit, oder in ganz erheblicher Weise Umweltschutzbelange oder Antidiskriminierungsvorschriften missachten.

Bitte nutzen Sie für Hinweise auf weniger gravierendes Fehlverhalten andere Meldewege, etwa Ihren üblichen Ansprechpartner bei HARIBO, unseren Verbraucherservice oder die Personalleitung.